In Brandenburg regelt der Paragraph 10 des Kindertagesstättengesetzes den Betreuungsschlüssel.
Demnach sind pro Erzieher
- für die Altersgruppe 0-2 Jahre für sieben Kinder (ganztags) und
- für die Altersgruppe 3-6 Jahre für dreizehn Kinder (ganztags)
zu betreuen.
Im Vergleich zu Berlin sind diese Schlüssel mit Ausnahme für die Altergruppe der 3 Jährigen ungünstiger.